Über uns

Willkommen bei der World of Lupines Foundation (W.O.L.F.), einer internationalen, kooperativen Organisation von Wolfhundexperten, Enthusiasten und ethischen Züchtern. Unser Ziel ist es, ein Ausbildungs- und Unterstützungsnetzwerk für Wolfhundebesitzer, Interessenten und Züchter auf der ganzen Welt zu schaffen und einen globalen Registrierungsservice für ethisch gezüchtete Wolfhunde zu führen.

W.O.L.F. ist seit seiner Gründung rasch gewachsen, hat sein Bildungs- und Sozialhilfesystem ausgebaut und erntet bereits die ersten Früchte seiner internationalen Zuchtzusammenarbeit.

Durch Gespräche mit unseren Mitgliedern und Experten auf der ganzen Welt und dem miteinbeziehen der lokalen Bedürfnisse der internationalen Wolfhundegemeinschaften, haben wir uns entschlossen, die Entwicklung unserer Lupine Dog Zucht auf eine breitere Palette von Wolfhunden und wolfsähnlichen Hunden (und deren Züchtern) auszudehnen. Dies wird sowohl durch die Einführung eines Klassifikationssystems für die Registrierung, als auch durch die Erweiterung zu einer Dachorganisation erreicht. Hier können sich ethische, internationale Akteure finden, kooperieren und sich gegenseitig unterstützen. Jede “Zone” rund um den Globus wird über ein eigenes, repräsentatives und lokales Support-Netzwerk verfügen, welches “lokales Wissen” bereitstellt und eine Verbindung zur globalen Dachorganisation herstellt.

Manifest

Der Zweck von W.O.L.F. ist in erster Linie ein pädagogischer Dienst, der über die wahre Natur wolfsähnlicher Hunde und Wolfshunde informiert. Zweitens bieten wir Unterstützungs- und Wohlfahrtsdienste an, einschließlich Verbänden mit Experten in den Bereichen Verhalten, Biologie und Sozialwesen/Rettung. Zusätzlich zu unseren globalen Dienstleistungen unterstützen wir lokale”Zonenvertreter”, die spezifische, lokalisierte Unterstützung und Informationen anbieten können. Schließlich bieten wir durch unser Lupine Dog Zuchtprogramm eine Regiestrierungs- und Regulierungsstruktur für ethische Züchter und verantwortungsbewusste Besitzer von wolfsähnlichen Hunden und Wolfshunden rund um den Globus.

Das Ziel des Zuchtprogramms für Lupinen Dogs ist es, die Gesundheit und Vitalität des natürlich gewachsenen Hundes wiederherzustellen, indem alle Symptome des körperlichen Extremismus beseitigt werden, jedoch mit einer weiter entwickelten sozialen Hundeart. Sie sollten ein natürliches, wolfsähnliches Aussehen, Ausgeglichenheit und Bewegungsfreiheit besitzen – im Gegensatz zu einem Wolf sind sie jedoch verhaltensmäßig an ein häusliches Lebensumfeld angepasst.

Das Lupine Dog Zuchtprogramm weist mehrere Merkmale auf, die es einzigartig machen. Erstens werden die Tiere nur von Züchtern oder Besitzern registriert, die sich an unseren strengen ethischen Verhaltenskodex halten. Zweitens erlauben wir die Auskreuzung und fördern des Austausches von Blutlinien innerhalb unseres internationalen Netzwerks, indem wir jede Generation auf die Qualität der Rasse hin untersuchen, um die Einheitlichkeit der Rasse zu gewährleisten. Drittens verwenden wir ein Klassifizierungssystem für Lupine Dogs, das einen Hinweis auf den Grad der Anpassungsfähigkeit an die moderne Umgebung gibt, den jeder Hund aufweisen muss. Dieses Klassifizierungssystem ermöglicht es potentiellen Besitzern, den Hund zu finden, der am besten zu ihren Fähigkeiten und ihrem Lebensumfeld passt, und ermöglicht Züchtern, die innerhalb der Struktur arbeiten, die Möglichkeit, verschiedene Zuchtziele bezüglich der natürlichen Eigenschaften des Lupinen Dogs zu verfolgen, während sie dennoch in ihren gemeinsamen Zielen vereint bleiben.

Zielsetzung

Unser Engagement für unsere Mitglieder:

  • Ein Registrierungssystem für wolfsähnliche Hunde und Wolfhunde unter dem Dach von”Lupine Dog”, das es Züchtern ermöglicht, Inzucht zu vermeiden und die Gesundheit, Langlebigkeit und das Wohlergehen dieser Hundeart zu verbessern.
  • Unterstützung für ethische Züchter, um sie in allen Aspekten der Ausbildung, der Haltung und der Zucht zu schulen und sich somit ihre Arbeit von weniger ethischen Züchtern abhebt. Dazu angemessene Blutlinien gefunden werden um die Qualität des Genpools von Lupine Dog ständig zu erweitern und zu verbessern.
  • Zukünftige Besitzer bei der Suche nach einem ethischen Züchter zu unterstützen, indem ein Qualitätssicherungssystem über ein Verifizierungssystem für Gesundheitstests, Typ- und Temperamentbewertungen bereitgestellt wird.
  • Schaffung einer Lupine Dog Gemeinschaft aus Züchtern, Interessenten, Liebhabern und Besitzern zum gegenseitigen Erfahrungs- und Informationsaustausch.
  • Entwicklung einer “Longlife Health”-Studie, um Gesundheit und Langlebigkeit zu bewerten und entsprechende Anforderungen an die Gesundheitstests zu ermitteln. Mit Vorlage der Ergebnisse der Studie, wird die erfolgreiche Entwicklung des Lupine Dogs als gesunder Hund geprüft und garantiert.
  • W.O.L.F. darf nicht gewinnorientiert betrieben oder geführt werden und kein Teil von Gewinnen, Rückständen oder Restbeträgen aus Beiträgen oder Spenden darf zugunsten von Mitgliedern, Ausschussmitgliedern oder Einzelpersonen verwendet werden.

W.O.L.F. Komitee-Rollen:

Sie stellen sicher, dass die Ziele von W.O.L.F. eingehalten und gefördert werden.

Jede Änderung des Stiftungs- oder Rassennamens, dieser Satzung oder des Regiestrierungsverfahrens kann nur durch Mehrheitsbeschluss des Primärkomitees vorgenommen werden. Der Ethikkodex darf keine der Bestandteile teil eins, zwei oder drei, die sich auf das Wohlergehen der Tiere beziehen, durch Abstimmung im Ausschuss oder anderweitig entfernt lassen. Ergänzungen zum Ethikkodex können durch Mehrheitsbeschluss des Ausschusses vorgenommen werden.

Die Verfassung kann nicht durch Abstimmung im Komitee oder anderweitig geändert werden, um die Bestandteile teil eins, zwei oder drei Ethik-Kodex zu entfernen.

Der Hauptausschuss muss auch über die eingegangenen Beschwerden entscheiden (siehe unten).

Sie müssen die Mitgliedschaftsverfahren jährlich überprüfen – dies kann (aber nicht ausschließlich) die Diskussion von Feedback-Formularen für Welpenbesitzer, Gesundheitsformen mit langer Lebensdauer und vorgeschriebenen Gesundheitstests einschließen.

Das Komitee muss mindestens einmal jährlich, mit Protokoll, zusammentreffen, um die Fortschritte, die aktuelle Situation und Zukunftsprognosen zu erörtern.

Jedes Mitglied des Komitees hat 1 Stimme, es sei denn, ein Paar befindet sich im Komitee – in diesem Fall wird nur eine Stimme pro Paar gezählt.

Alle Informationen, die sich auf W.O.L.F., Lupine Dogs und seine Mitgliedsorganisation beziehen, sind streng vertraulich gemäß dem Data Protection Act 1998 und werden nur auf akkreditierter Software zum Zwecke der Registrierung gespeichert. Kein Komiteemitglied darf Informationen außerhalb des Ausschusses ohne die ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers weitergeben, es sei denn, es wurde eine Wohlfahrtsfrage aufgeworfen und durch  Mehrheitsbeschluss des Ausschusses genehmigt.

Aktuelle Ausschussmitglieder:

Vorsitzende/Ausbildung:

Stellvertretender Vorsitzender/Registrierungen: Julie Bradshaw – GB

Schatzkammer: Gemma Krzesinska – GB

Gesundheitskoordinatorin: Lisa Kempf – DE

Sekretärin: Felicia Catenazzi – CH

Wohlfahrtsbeauftragter: Nicola Bestford für und im Namen der Wolfdog Rescue UK – GB

Mitglieder Koordinatorin: Rose Pospisil – US

Internationale Koordinatorin Kontinentaleuropa: Felicia Catenazzi – CH

Internationaler Koordinator Nordamerika: Samantha Tambor – US

W.O.L.F. Komitee:

  • Das Hauptkomitee besteht aus mindestens 3 und höchstens 10 Mitgliedern.
  • Alle Ämter sind unbezahlt.
  • Ein Kandidat, der für eine Position im Komitee vorgeschlagen wird, muss Mitglied sein und von einem bestehenden Mitglied oder Komiteemitglied vorgeschlagen werden.
  • Ein Kandidat wird in den Komitee aufgenommen, nachdem die bestehenden Komiteemitglieder mehrheitlich abgestimmt haben. Nominierungen von Kandidaten für die Wahl müssen allen Komiteemitgliedern mindestens 14 Tage vor der Abstimmung über die Aufnahme zugestellt werden.
  • Ein Komiteemitglied kann im Komitee verbleiben, bis es seinen Rücktritt erklärt oder durch Mehrheitsbeschluss abgewählt wird.
  • Der Vorsitzende hat keine zeitliche Begrenzung der Amtszeit. Sie können den Dienst nach einer Kündigungsfrist von zwei Monaten oder nach einem einstimmigen Misstrauensvotum einstellen.
  • Temporäre Ämter können innerhalb des Komitees durch den Vorsitzenden/Vizevorsitzenden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Rücktritt / Amtsaufhebung / Amtsenthebung durch Mehrheitsbeschluss des Vertrauens / Tod des Ausschussmitglieds) ernannt werden. Diese können nur kurzfristig, je nach Bedarf, funktionieren, bis das abwesende Komiteemitglied seine Funktion wieder aufnehmen kann oder bei der nächsten Sitzung ein neues permanentes Mitglied gewählt wird (dies kann dieselbe Person sein).
  • Die beratenden Mitglieder können nach einer Mehrheit der Komiteemitglieder gebeten werden, dem Komitee beizutreten. Sie können sich zwar an Diskussionen beteiligen, haben aber kein Stimmrecht.
  • Alle Komiteemitglieder werden ihre Ämter unter voller Anerkennung der Zeit und des Engagements wahrnehmen, die für ihre Tätigkeit für und im Namen von W.O.L.F. erforderlich sind.
  • Sie werden sich in ihrer Gesamtheit an die Verfassung und den Ethikkodex halten.
  • Sie werden immer eine unvoreingenommene/ unparteiliche Sicht auf alle Angelegenheiten zum Wohle von W.O.L.F. abgeben.
  • Sie werden alle gesetzlich vorgeschriebenen W.O.L.F.-Vorschriften bzgl Politik, Haltung und Ethik zu jeder Zeit einhalten.
  • Alle Informationen und “Kenntnisse”, die erworben und bekannt sind, sind W.O.L.F. gegenüber vertraulich zu behandeln. Dies gilt sowohl während als auch nach ihrer Amtszeit.
  • Es ist erforderlich, dass alle Komiteemitglieder gegenüber W.O.L.F. verantwortlich sind. und es ist wichtig, stets professionell und verantwortungsbewusst zu handeln.
  • Jede Person, die zu irgendeinem Zeitpunkt wegen eines Verbrechens im Zusammenhang mit Tierquälerei oder Verletzung von Tierschutzgesetzen (sowohl im Vereinigten Königreich als auch im Herkunftsland) verurteilt wurde, kann sich nicht um eine Position im Komitee bewerben.
  • Jedes Mitglied, das in einer Komiteesitzung anwesend ist, hat bei jedem Antrag eine Stimme, außer bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende in Abwesenheit des Vorsitzenden eine zweite oder ausschlaggebende Stimme ohne weitere Konsultation.
  • Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende haben das Recht, eine Komiteesitzung einzuberufen. Dies ist auch auf Antrag von mindestens drei Komiteemitgliedern möglich.
  • Das Komitee kann bei Bedarf eine Dringlichkeitssitzung einberufen, bei der mindestens drei Komiteemitglieder anwesend sind, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.
  • Jegliche Korrespondenz, die an W.O.L.F. gesendet wird muss an alle Komiteemitglieder verteilt werden.
  • Das Komitee ist befugt, alle Fragen zu behandeln, auch wenn die in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen sind.
  • Jede Angelegenheit, die dem Komitee zur Kenntnis gebracht wird, wird untersucht und kann zu Disziplinarmaßnahmen führen. Zuerst durch eine schriftliche Verwarnung und Erinnerung an unsere Regeln/Satzung, bei Fortsetzung können Disziplinarmaßnahmen und/oder Ausschluss folgen.
  • Alle Entscheidungen, die in einer solchen Sitzung getroffen werden, können in der nächsten programmierten Ausschusssitzung mit dem vorher vereinbarten Tagesordnungspunkt überstimmt werden.
  • Der W.O.L.F. offizieller Stammbaumstempel muss immer im Besitz eines Komiteemitglieds sein, das durch die Abstimmung im Komitee bestimmt wird. Der W.O.L.F. offizieller Stammbaumstempel gehört ausschließlich W.O.L.F.
  • Die W.O.L.F. registrierte Hundedatenbank wird zu jeder Zeit unter der Verwaltung des Registrierungsbeauftragten und mindestens eines weiteren Komiteemitglieds stehen. Die W.O.L.F. registrierte Hunde-Datenbank gehört ausschließlich W.O.L.F.
  • Die Protokolle aller Sitzungen werden allen Komiteemitgliedern so schnell wie möglich zugestellt.
  • Über alle Sitzungen ist ein Protokoll zu führen und den eingetragenen Eigentümern/Mitgliedern auf besonderen Wunsch zugänglich zu machen.
  • Jedes Komiteemitglied, das ohne triftigen Grund nicht an zwei von vier Sitzungen hintereinander teilnimmt, wird bei der nächsten Komiteesitzung mit einem”Misstrauensvotum” konfrontiert.
  • Ein Paar, das im Komitee tätig ist, hat nur eine Stimme und kann zur Erfüllung seiner Aufgaben an den Sitzungen teilnehmen.

Züchterregeln:

Jeder Züchter, der gegen den Ethikkodex verstößt, wird mit Disziplinarmaßnahmen konfrontiert.

Jeder Züchter, der seinen Hund fälschlich im Lupine Dog Register angibt, wird mit Disziplinarmaßnahmen konfrontiert.

Jeder Züchter, der in nicht-professioneller, diffamierender oder missbräuchlicher Weise handelt, während er eine Assoziation mit der W.O.L.F. vertritt, wird mit Disziplinarmaßnahmen konfrontiert (siehe unten).

Disziplinarmaßnahmen:

Kann enthalten (aber nicht beschränkt auf);

Schriftliche Abmahnung

Verbot von Veranstaltungen

Überprüfung der Mitgliedschaft (z.B. Besichtigung von Räumlichkeiten etc.)

Widerruf der Registrierung & Zertifizierung (Ausschluss)

Entlassung aus allen Positionen innerhalb der W.O.L.F.

Ein ausgeschlossenes Mitglied kann gegen jede Entscheidung, die dann in der nächsten Komiteesitzung angehört wird, schriftlich Berufung einlegen.

Kein so ausgeschlossenes Mitglied hat Anspruch gegen W.O.L.F., noch hat es Anspruch auf Rückzahlung eines Teils seiner Abonnementsgebühr. Alle Immobilien und Objekte, die zu W.O.L.F. gehören und die sich zum Zeitpunkt des Ausschlusses in seinem Besitz befinden müssen unverzüglich zurückgegeben werden. Es müssen sofort jegliche Registrierungsurkunden an W.O.L.F. zurückgesendet werden. Zudem sind Logo, Name und jede andere Form der Werbung unverzüglich zu entfernen.

Veröffentlichungen

Alle W.O.L.F. Veröffentlichungen, Fotografien, die dem Urheberrecht von W.O.L.F. unterliegen, Preise, Spenden usw., die im Auftrag von W.O.L.F. erstellt, durchgeführt, übernommen, übergeben oder anderweitig vergeben wurden. bleibt alleiniges Eigentum von W.O.L.F. sofern nicht anders vermerkt (z.B. durch Angabe von”Autor/Fotograf”). Alle Projekte, Unternehmungen usw., die von der Partei mit Zustimmung des Ausschusses bezahlt werden, werden in voller Höhe für alle quittierten und gültigen vereinbarten Ausgaben erstattet. Alle Fotos wurden bei W.O.L.F. aufgenommen. Veranstaltungen der Allgemeinheit oder Mitglieder sind urheberrechtlich geschützt und können verwendet werden, wo immer es für notwendig erachtet wird.

Gesundheit und Sicherheit

Allen Mitglieder von W.O.L.F. ist zu jeder Zeit bewusst, sich insbesondere im Hinblick auf die Allgemeinheit zur Sicherheit zu verpflichten. Sie werden sich und ihre Hunde jederzeit versichern und legen verantwortungsbewusstes Verhalten an den Tag. W.O.L.F. verpflichten sich, dafür zu sorgen, dass es eine angemessene Versicherung gibt, die den Ausschuss, die Eigentümer und die Öffentlichkeit für alle Eventualitäten entsprechend abdeckt. Dies liegt in der Verantwortung des W.O.L.F. Kassenwarts

W.O.L.F. Mitgliedschaft

Mitgliedschaft bei W.O.L.F. ist davon abhängig, dass der Züchter/Studienbesitzer/Eigentümer sich an unsere Regeln und Richtlinien hält.

Auf Antrag ist ein Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

Das Komitee behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaft zu verweigern.

Mitgliederverzeichnis

Das Komitee führt ein aktuelles Mitgliederverzeichnis für die ausschließliche Nutzung von W.O.L.F.

Das Mitgliederverzeichnis muss die folgenden Angaben zu jedem Mitglied enthalten:

Vollständiger Name und Wohnadresse des Eigentümers / Züchters.

Das Datum der Aufnahme als Mitglied.

Ein Affix, das mit seiner Mitgliedschaft registriert oder reserviert ist.

Ein Affix/Hunde-Name kann nicht mehr geändert werden, nachdem ein Hund registriert wurde. Zusätzliche Affixe auf den Namen des Hundes können bei Übertragung oder Miteigentum hinzugefügt werden.

Eine detaillierte Aufstellung aller Lupine Dogs, die sich im Besitz eines Mitglieds befinden oder sich im Besitz eines Mitglieds befunden haben.

Beendigung der Mitgliedschaft

Durch Rücktritt.

Bei Erlöschen: Eine Mitgliedschaft gilt als erloschen und erlischt automatisch, wenn die Beiträge dieser Mitglieder 28 Tage nach Antragstellung unbezahlt bleiben.

Durch Vertreibung: Eine Mitgliedschaft kann durch Ausschluß auf Beschluss des Komitees gemäß den Regeln dieser Satzung und des Ethikkodexes beendet werden.

W.O.L.F. Konten

Ein Bankkonto wird auf den Namen von W.O.L.F. geführt. bei einer vom Vorstand genehmigten Bank oder Bausparkasse, in die alle Einnahmen der W.O.L.F. einfließen. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf die Unterschrift(en) des Schatzmeisters und mindestens eines weiteren namentlich benannten Mitglieds von W.O.L.F. Die Jahresabschlüsse werden jährlich geprüft, testiert und der Hauptversammlung vorgelegt.

Auflösung

W.O.L.F. kann jederzeit durch Mehrheitsbeschluss des Komitees aufgelöst werden oder wird aufgelöst, wenn weniger als 3 Komiteemitglieder im Amt sind. Im Falle der Auflösung von W.O.L.F. wird kein Eigentum von W.O.L.F., kein Erlös daraus, kein Vermögen von W.O.L.F. oder sonstiger Vorteil an Mitglieder von W.O.L.F. verteilt. Nach Begleichung aller Forderungen an W.O.L.F. wird das Eigentum und das Vermögen an eine vom Komitee ausgewählte Wohltätigkeitsorganisation zugunsten von Hunden übergeben.

Jahreshauptversammlungen

Das Geschäftsjahr ist vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Die Hauptversammlung der Komiteemitglieder der W.O.L.F. findet innerhalb der letzten Jahreshälfte an einem Ort und zu einer Zeit statt, die der Komitee bestimmt.

Die Hauptversammlung muss entweder den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden umfassen, vorzugsweise sollten jedoch beide anwesend sein.

Angelegenheiten, die auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, müssen dem Sekretär mindestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung vorliegen.

Die Vorankündigung der Hauptversammlung kann durch W.O.L.F. erfolgen. Facebook-Gruppenbotschaft oder E-Mail, die Vorschläge für Angelegenheiten enthalten, die in die Tagesordnung aufgenommen werden sollen, sind an den Sekretär zu richten.

In der Hauptversammlung werden keine Geschäfte getätigt oder Beschlüsse gefasst, es sei denn, es handelt sich um Angelegenheiten, die ordnungsgemäß auf der Tagesordnung bekannt gegeben wurden, mit Ausnahme von Routinefragen oder Angelegenheiten, die nach Ansicht des Versammlungsleiters dringend sind.

Die Tagesordnung wird auf der Hauptversammlung verteilt.

Nur Personen, die registrierte Mitglieder von W.O.L.F. sind. können Gegenstände der Tagesordnung übersenden.

Diese Verfassung wurde offiziell von W.O.L.F. aktualisiert und angenommen. auf der Hauptversammlung am Montag, den 28. August 2017.

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